Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte (www.haerting.de) in Berlin. Er berät vor allem Mandanten im E‑Commerce, Datenschutz und bei Softwareprojekten. Schirmbacher und sein Team prüfen Geschäftskonzepte von StartUps ebenso wie große Cross Border Big Data Projekte. Zum Portfolio gehört die AGB-Erstellung für kleine Online-Shops genauso wie große Gerichtsverfahren um gescheiterte IT-Projekte. Der Referent hält zahlreiche Vorträge auf verschiedenen Kongressen zu Themen rund um das Online-Recht und publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften. Er ist Autor des Buches Online-Marketing und Recht, das im Januar neu erscheinen wird.
Herr Dr. Schirmbacher wird auf der Medienfachtagung „OnlineMarketinG – what’s next?“ einen Vortrag über „5Fakten, die man als Online-Marketer über den Datenschutz wissen muss“ halten.
Uns allen ist der Schutz unserer Daten wichtig. Als Unternehmer möchte man aber möglichst viel über seine Kunden wissen und diese gewonnenen Daten auch nutzen. Doch Re-Targeting, CRM und DMP passen nicht zu einem Datenschutzrecht, das schon IP-Adressen als personenbezogene Daten qualifiziert und für das Setzen von Cookies eine Einwilligung fordert. Der Vortrag wird die Gemengelage aufzeigen und vorstellen, wo das Datenschutzrecht in Bezug auf Web-Analyse, Personalisierung im Marketing und Cookies gerade steht; und wohin die Reise gehen wird mit Privacy Shield, Datenschutzgrundverordnung und E‑Privacy-Richtlinie.
Des Weiteren freuen wir uns Herrn Dr. Schirmbacher zu unserer abschließenden Paneldisussion zum Thema „Die Zukunft des Online Marketing“ begrüßen zu dürfen.